§ 82b Überprüfungen

Überprüfungen gemäß § 82b Gewerbeordnung 1994

Bei der hier gesetzlich vorgeschriebenen internen Betriebsüberprüfung wird festgestellt, ob die Anlage entsprechend den Genehmigungsbescheiden und den beiliegenden Einreichprojekten ausgeführt wurde.

Wurden im Betrieb Änderungen vorgenommen oder sind neue Maschinen bzw. Räumlichkeiten dazu gekommen, dann ist um die gewerberechtliche Genehmigung anzusuchen.

Die Eigenüberprüfung des Betriebes ist notwendig um in keine persönlichen Haftungsprobleme zu geraten und um den vollen betrieblichen Versicherungsschutz zu sichern.

Durch unsere Fachkompetenz und Erfahrung, sowie der guten Gesprächsbasis zu den Behörden und diversen Sachverständigen wird Ihnen die Abwicklung der § 82b Überprüfung durch unser Büro wesentlich erleichtert.

Schonen Sie Ihre Nerven – halten sie sich den Kopf frei für andere wichtige Dinge – schenken Sie uns Ihr Vertrauen.