Gutachten
Das Brandschutzgutachten dient als Grundlage für Brandschutzplanungen und -konzepte, aber auch als Beweismittel vor Gericht und bei Versicherungsangelegenheiten. Das Brandschutzgutachten gibt Ihnen Gewissheit und sichert Sie im Falle eines Falles ab. Beim brandschutztechnischen Gutachten geht es darum, die Sicherheit – insbesondere die Schwächen – einer baulichen Anlage in Bezug auf den Brandschutz und die Schutzziele im Brandfall festzustellen. Im Brandschutzgutachten werden die Übereinstimmungen und Abweichungen des Bauwerkes von baurechtlichen Vorschriften geprüft.
Als Ergebnis des Brandschutzgutachtens werden die Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes ergänzt und aktualisiert. Ein zum Brandschutzkonzept erweitertes Brandschutzgutachten enthält neben dem Soll-Ist-Vergleich des Brandschutz-Status´ zum Beispiel:
- Anforderungen an Baustoffe und Bauteile
- bauliche Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandschutztüren, Abschottungen)
- Rettungswege
- Evakuierungspläne
- Brandschutzanlagen und -geräte
- die Planung der Brandmeldeanlagen, Löschanlagen
- Feuerwehrpläne
- Festlegung des Brandschutzbeauftragten
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- eine Brandschutzordnung u.v.m.